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Allgemeine Geschäftsbedingungen von “Be my Sound”
Inhaltsverzeichnis AGB
1. Allgemeines – Geltungsbereich
2. Auftrag und Dienstleistungen
3. Termineinhaltung und Gültigkeit von Buchungen
6. Lieferung, Materialübergang und Lieferzeit
7. Preise, Zahlungsbedingungen und Mehraufwand
8. Haftungsausschluß und Lagerung
9. Mitwirkungspflicht und Gewährleistung
10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1
Die Arbeitsgeschäftsbedingungen von “Be my Sound” gelten ausschließlich und gehen den Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers in jedem Falle vor. Durch die Auftragserteilung werden die AGB automatisch Vertragsgegenstand, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
1.2 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir sämtliche Aufträge mit sexistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder rechtsradikalen Inhalten ablehnen. Selbiges gilt für Aufträge, deren Inhalte geeignet sind, ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis, eine Kirche, andere Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen oder Gebräuche zu beschimpfen. Sollten wir solch einen Auftrag ohne Kenntnis dieser Inhalte annehmen, so sind wir zu jedem Zeitpunkt berechtigt von den zugesicherten Leistungen zurückzutreten, ohne dass der Besteller irgendwelche Ansprüche gegen uns geltend machen kann.
1.3 Es wird vereinbart, dass auf den Auftrag deutsches Recht Anwendung findet.
2. Auftrag und Dienstleistungen
2.1
Angebote von “Be my Sound” umfassen Dienstleistungen, insbesondere die Audioproduktion nach Wünschen des Auftraggebers. “Be my Sound” arbeitet mit multiprofessionellen Netzwerken zur Sicherstellung der Qualität. Daher behält sich “Be my Sound” das Recht vor, Teilaufträge an andere Firmen weiterzugeben.
2.2
Aufträge und die Auftragsbedingungen werden durch eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form angenommen und akzeptiert.
2.3 Änderungen und Abweichungen nach Vertragsschluss bezüglich des Vertragsgegenstands bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für technische Änderungen und Abweichungen im zeitlichen Ablauf.
3. Termineinhaltung und Gültigkeit von Buchungen
3.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Termine für Beginn und Beendigung der Aufnahmen einzuhalten.
3.2
Für die Stornierung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15% der Auftragssumme, mindestens jedoch 50 Euro, erhoben. Der Auftraggeber ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3
Bei Nichteinhaltung fest bestellter Termine behalten wir uns die Berechnung einer Ausfallzeit von bis zur Häfte der Auftragssumme vor, sofern eine Auslastung durch andere Aufträge nicht mehr möglich war.
4. Studionutzung
4.1
Bei der Nutzung von Tonstudios ist die Hausordnung des Vermieters, in dessen Räumlichkeiten die Aufnahmen stattfinden, zu beachten. Der Vermieter behält in sämtlichen Räumen das Hausrecht, auch während der Dauer der Überlassung an den Auftraggeber bzw. dem Mieter (“Be my Sound”).
4.2
Ein Anspruch auf Überlassung der Studioräume bei Terminüberschreitungen besteht nicht.
4.3
Sind Ausfallzeiten während der Mietdauer durch Störungen der Geräte länger als eine Stunde, werden die entfallenen Stunden unmittelbar zu dem nächstmöglichen Termin nachgeholt. Für dadurch entstehende Kosten oder Schäden übernimmt “Be my Sound” keine Haftung.
4.4
Sorgfalt im Umgang mit den Geräten des Tonstudios ist zu waren. Der Auftraggeber haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der an der Produktion beteiligten Personen und Gästen entstehen. “Be my Sound” wird vom Auftraggeber für die Haftung aller Schäden, welche Besuchern oder an der Produktion beteiligten Personen in den Betriebsräumen oder auf dem Gelände zustoßen, befreit.
4.5 “Be my Sound” haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des von ihr gestellten Personals.
5. Leistungsverzögerung
5.1
Im Falle einer Leistungsverzögerung auf Grund Einflüsse höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer und nicht durch “Be my Sound” verschuldeter Ereignisse, berechtigt “Be my Sound” die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. “Be my Sound” übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden für den Auftraggeber.
5.2 Befindet sich “Be my Sound” in Leistungsverzug und hat diesen auch zu vertreten, so steht dem Auftraggeber eine Verzugsentschädigung von höchstens bis zu 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung zu.
6. Lieferung, Materialübergang und Lieferzeit
6.1
Von “Be my Sound” angegebene Fristen zur Erfüllung seiner Leistungspflicht oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
6.2
Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers (siehe Punkt 9.) und den Eingang aller zur Fertigstellung notwendiger Materialien voraus. “Be my Sound” behält sich vor, das erstellte Material so lange einzubehalten, bis eine vollständige Zahlung erfolgt ist.
6.3
Werden Waren oder andere Produkte die Gegenstand des Vertrages sind versandt, geht die Gefahr des Verlustes und der Qualitätsminderung auf den Auftraggeber über.
7. Preise, Zahlungsbedingungen und Mehraufwand
7.1
Mit der Auftragsbestätigung werden die darauf ausgeführten Preise verbindlich und es entsteht eine Vertragsbindung mit “Be my Sound”.
7.2
Spätestens bei Produktionsbeginn fällt eine Zahlung an, die ca. 50% der vereinbarten bzw. zu erwartenden Studiokosten beträgt. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt and die angegebene Bankverbindung zu leisten.
7.3
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages unvorhersehbare Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Preisänderungen werden wir dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Der Rechtsvorbehalt trifft auch zu für unvorhergesehenen Mehraufwand durch fehlende Informationen und durch zeitliche Verzögerungen erzeugt oder gewünscht durch den Auftraggeber, Preise werden dann dem entsprechenden Leistungangebot angepasst. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Erklärung.
7.4 Ein Aufnahmebericht wird dem Auftraggeber als auch dem Vermieter des Tonstudios zur rechtsverbindlichen Gegenzeichung vorgelegt. Der Auftraggeber erkennt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der eingetragenen Arbeitsstunden, des verbrauchten Materials, des entstandenen Mehraufwands, des verbindlichen Preises für den Auftraggeber und die technisch einwandfreie Qualität der Aufnahmen an. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
7.5
Das Produkt wird ausgehändigt, wenn eine vollständige Zahlung erfolgt ist (nach Eingang auf dem ausgewiesenen Konto von “Be my Sound”). Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
8. Haftungsausschluß und Lagerung
8.1 “Be my Sound” verfügt über keine eigenen Lagerräumlichkeiten und übernimmt daher keine Verantwortung für Gegenstände jeglicher Art, die ihr nicht gehören und die zur Produktion verwendet werden. Für Gegenstände, die kurzzeitig “Be my Sound” überlassen werden, kann dem Auftraggeber auch keinen Versicherungsschutz gewährt werden.
8.2
Das gilt ausdrücklich auch für Tonträger jeder Art, die “Be my Sound” zur Aufbewahrung oder Lagerung in seinen Archiven übergeben werden. Für die Herstellung von Sicherheitskopien ist der Auftraggeber ausschließlich verantwortlich und “Be my Sound” kann nicht zur Erstellung von Sicherheitskopien angehalten werden, weder vor noch nach der Produktion.
9. Mitwirkungspflicht und Gewährleistung
9.1
Die Dienstleistungen von “Be my Sound” sind ausschließlich mit dem persönlichen Geschmack beurteilbar und daher nicht absolut messbar. Der Auftraggeber hat daher seiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang nachzukommen und hat insbesondere beim Mixdown selbst, oder durch einen an “Be my Sound” vorher bestätigten Bevollmächtigten anwesend zu sein.
9.2
Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber eine Frist von 5 hintereinander folgenden Arbeitstagen, das Werk auf Mängel zu überprüfen. Danach gilt das Werk als mangelfrei anerkannt. Soweit ein von “Be my Sound” zu vertretender Mangel vorliegt, ist “Be my Sound” nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht.
9.3
Der Auftraggeber hat die ordnungsgemäße Leistung (Audio-, Mediaproduktion) auch in dem Fall in vollem Umfang abzunehmen und zu bezahlen, sollte sich sein persönliches Interesse oder Geschmack oder Vorstellung kurzfristig während und nach dem Mixdown im Wesentlichen geändert haben.
10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
10.1 “Be my Sound” hat von allen hier gefertigten eigenen Produktionen, Layouts oder Designs ausschließlich das Urheberrecht. Die Nutzungsrechte an dem geschaffenen Werk werden im Voraus auf den Auftraggeber übertragen aufschiebend bedingt dadurch, dass der Auftraggeber das Produkt von “Be my Sound” in vollem Umfang bezahlt. Sobald die Zahlung wirksam erfolgt ist, ist der Auftraggeber Inhaber der Nutzungsrechte.
10.2
Für die Nutzung von geistigem Eigentum von “Be my Sound” bedarf es einer schriftlichen Erklärung.
10.3
Der Auftraggeber stellt “Be my Sound” von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und garantiert, daß den vertragsgegenständlichen Ton- oder Datenträger keine gesetzlichen Ge- und Verbote entgegenstehen. Er ist verpflichtet, bezüglich des zur Verfügung gestellten Materials das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. “Be my Sound” ist nicht verpflichtet, jeden Einzelfall auf bestehende Ansprüche Dritter zu prüfen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von “Be my Sound”, Breisach am Rhein.
11.2 Sollte eine Bestimmung in dieser AGB oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine wirksame zu treffen. Das gleiche gilt sinngemäß für eine Regelungslücke.
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