Dies ist eine Info zu Frequenzbereichen und die Umstellung bis 2016.
Es dient als einfache Orientierung und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info ist zudem eher für Musiker, die auf Tournee möchten oder sich IEM-Systeme kaufen möchten von Relevanz und nicht für Veranstalter oder den öffentlichen Dienst.
In Ear Monitoring unterliegt den gleichen Bedingungen und Gesetzesvorlagen wie drahtlose Microphone! Das betrifft also die Frequenzen, die zugelassen sind.
Welche Frequenzen sind zugelassen? Welche kann ich nutzen? Welche Frequenzbereiche sind für mein neues IEM-System sinnvoll?
Frequenzen International: (unter Regulierungsbehörden in Europa auf Seite der Bundesnetzagentur)
- In Deutschland = 710 – 790 MHz, anmelde- und kostenpflichtig (130 Euro einmalig für 10 Jahre + 10 Euro / Jahr / Sender); 863 – 865 Mhz (EU-harmonisierter Bereich bleibt frei auch ab 2016)
- In der Schweiz = 470 – 790 MHz, anmelde- und kostenpflichtig (~ 120 CHF pro Gesamtanlage) von Bakom; freie Frequenzen; 863 – 865 Mhz ist nicht anmeldepflichtig
- In Frankreich = 470 – 790 Mhz / laut Arcep: 470 – 830 Mhz, Leistungskraft bis zu 1 Watt, darüber ist nicht erlaubt.
Deutschland:
Zulassung beantragen bei:
Bundesnetzagentur, Außenstelle Karlsruhe, Bismarckstr. 3, 72764 Reutlingen, Postfach 30-44, 72720 Reutlingen
Tel: 07121 926 – 0; Fax: 07121 926 – 180;
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für Antrag notwendige Formblätter:
- Antrag auf Zuteilung von Frequenzen zur Nutzung für das Betreiben von Funknetzen oder Funkanlagen des nömL”
- Anlage zum Antrag für den Durchsagefunk
Schweiz:
(„Mobiler Landfunk“; Unterrubrik: Konzessionsgesuch für eine drahtlose Mikrofonanlage)
Zulassung beantragen bei:
Bundesamt für Kommunikation
Zukunftstrasse 44
Postfach 332
2501 Biel
Telefon: +41 32 32 7 55 11
Fax: +41 32 327 55 55
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Frankreich:
Zulassung beantragen bei:
Autorité de régulation des communications électronique et des postes, 7, Square Max Hymans, 75730 Paris Cedex 15; +33-140 47 70 00
Frequenzbereiche in Bezug auf die Änderungen 2015/2016:
Allgemeinzuteilung (a)
- 863 – 865 Mhz (EU-harmonisierter Bereich bleibt frei auch ab 2016)
- 790-814 und 838-862 Mhz (bis 2015 anmeldefrei; ab 2016 nur noch über Einzelzuteilung)
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Einzelzuteilung (cc)
für drahtlose Mikrofone sind Einzelfrequenzen aus den folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:
- 470-606 und 614-790 Mhz alle anderen
